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   VGH Bayern, 02.06.2016 - 2 ZB 15.2630   

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https://dejure.org/2016,56638
VGH Bayern, 02.06.2016 - 2 ZB 15.2630 (https://dejure.org/2016,56638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2016 - 2 ZB 15.2630 (https://dejure.org/2016,56638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 2 ZB 15.2630 (https://dejure.org/2016,56638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Wohnunterkunft für Arbeitnehmer und Selbständige im reinen Wohngebiet

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2016 - 2 ZB 15.2630
    An der Möglichkeit der Eigengestaltung des häuslichen Wirkungskreises fehlt es, wenn keine Rückzugsmöglichkeit und daher keine selbstbestimmte Häuslichkeit mit Privatsphäre gegeben ist (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2015 - 1 B 13.648 - juris).
  • BVerwG, 17.12.2007 - 4 B 54.07

    Prägung des Begriffs des Wohnens i.S.d. Baunutzungsverordnung durch eine auf

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2016 - 2 ZB 15.2630
    Der Begriff des Wohnens ist durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts geprägt (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.2007 - 4 B 54/07 - juris).
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 23 ZB 00.643
    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2016 - 2 ZB 15.2630
    Es handelt sich auch nicht um einen besonders unübersichtlichen oder kontroversen Sachverhalt, bei dem noch nicht abzusehen ist, zu welchem Ergebnis ein künftiges Berufungsverfahren führen wird (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2000 - 23 ZB 00.643 - juris).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.243

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Spielothek

    Besteht jedoch keine persönliche Beziehung zwischen den Bewohnern, spricht dies in der Regel dagegen, weil dann ein Rückzug in das Private nicht in dem gebotenen Umfang möglich ist, wobei es keiner engen Freundschaften oder verwandtschaftlichen Bande bedarf (vgl. NdsOVG, B.v. 18.9.2015 - 1 ME 126/15 - juris Rn. 11; Hornmann in BeckOK BauNVO, 18. Ed. 15.6.2019, § 3 Rn. 98.5; BayVGH, B.v. 2.6.2016 - 2 ZB 15.2630 - BeckRS 2016, 115867).
  • VG Gelsenkirchen, 11.08.2020 - 6 K 3783/18

    Wohngebiet Wohnen Wohnheim Beherbergungsbetrieb Beherbergung Rücksichtnahme

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 1991 - 10 B 1128/91 -, NVwZ 1992, 186; NdsOVG, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 -, BauR 2015, 1317; BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 2 ZB 15.2630 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 4 B 866/19 -, BauR 2020, 455; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, Kommentar, 4. Aufl. 2019, § 3 Rn. 19.
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